Der Staat zahlt den Großteil Ihrer Weiterbildung

Bei Erwerbslosigkeit sogar komplett.

Weiterbildung lohnt sich! Das weiß auch der Staat und unterstützt den Aufbau von Fachkräften mit einer großen Finanzspritze. Davon können Sie auch profitieren! Wir helfen bei den Formalitäten.

Unsere Empfehlung: Die nebenberufliche Weiterbildung.
So haben Sie den perfekten Ausgleich zwischen Weiterbildung, Arbeit, Freizeit und Familie – und erhalten alle Förderungen des Aufstiegs-BAföG-Gesetzes.

Im Überblick:
Der Staat bezuschusst 75% der Kursgebühr. Dies wurde im Aufstiegs-BAföG-Gesetz festgelegt. Das funktioniert so, dass die Hälfte der Kursgebühr sofort bei Antritt gezahlt wird. Die andere Hälfte wird über einen KFW-Kredit abgewickelt, der Ihnen wiederum zur Hälfte erlassen wird.

Das bedeutet: Sie zahlen am Ende lediglich ein Viertel der Kursgebühr und können Ihren Arbeitgeber natürlich noch um Beteiligung bitten! Viele Arbeitgeber sind bereit, Ihren Aufstieg zu unterstützen. Sollte sich der Arbeitgeber nicht beteiligen, setzen Sie die restliche Kursgebühr ganz einfach von der Steuer als Weiterbildungskosten ab!

Im Falle der Erwerbslosigkeit gibt es den sogenannten „Bildungsgutschein“. Sollte das auf Sie zutreffen, werden direkt 100% der Kursgebühr übernommen.

Erledigen Sie alle Formalitäten mit uns gemeinsam, um alle Förderungen zu erhalten!