IHK-Geprüfte(r) Technische(r) Fachwirt/in

Gleichgestellt mit dem Bachelor-Abschluss
Bachelor Professional of Technical Management (CCI)

In 5 Schritten zu Ihrer IHK-Weiterbildung

Erfahren Sie in diesem 5-Schritte-Plan, wie Sie Ihre IHK-Weiterbildung sicher bestehen.

Der IHK-Geprüfte Technischer Fachwirt ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss. Dieser Abschluss befindet sich nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen auf der Niveaustufe 6. Auf dieser Stufe befindet sich auch ein Bachelor-Abschluss. Mit dem Titel zum IHK-Geprüften Technischer Fachwirt sind Sie befähigt, in Unternehmen verschiedener Branchen und Größen eine Führungsposition wahrzunehmen. Sie können eigenständig und zielgerichtete Lösungen von technischen sowie kaufmännischen Problemen erarbeiten.

Kursziele

Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über berufliche Handlungsfähigkeit in den betrieblichen Funktionsfeldern Materialwirtschaft, Absatzwirtschaft, Logistik, Einkauf, Arbeitsvorbereitung, Kostenrechnung, Entwicklung, Konstruktion, Betriebserhaltung und Produktion verfügt und insbesondere die im Zusammenhang stehenden Aufgaben unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten eigenständig und verantwortlich als Führungskraft wahrnehmen kann.

Kursinhalte

I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft,
  • Rechnungswesen,
  • Recht und Steuern,
  • Unternehmensführung

II. Technische Qualifikationen

  • Naturwissenschaftliche und Technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation, Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und Betriebstechnik

III. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  • Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz
  • Führung und Zusammenarbeit

Die Prüfungsteile I., II. und III. sind schriftlich in Form anwendungsbezogener Aufgabenstellungen zu prüfen. Im Prüfungsteil III . wird zusätzlich ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation durchgeführt. Für die Prüfung in diesem Teil müssen die Prüfungsteile I. und II. erfolgreich abgelegt sein.
Prüfungsteilnehmer, die in den schriftlichen Prüfungen der Prüfungsteile I. und II. in maximal einem Qualifikationsbereich je Prüfungsteil eine mangelhafte Leistung erzielt haben, können darin eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.

Unser Kurs bereitet sie fachgerecht auf die IHK-Prüfung vor.

Zulassungsvorrausetzungen

Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” oder „Technische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten mindestens 3-jährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-techni­schen Ausbildungsberuf, ODER
  2. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich, ODER
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

    Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

    • den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und „Technische Qualifikationen”, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, UND
    • in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

    Die geforderte Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.

    Kursdauer

    Das hängt ganz von Ihrer Ausgangslage und Ihrem Kenntnisstand ab. Grundsätzlich ist eine erfolgreiche Weiterbildung aber innerhalb von 4 Monaten möglich.

    Prüfungsverordnung

    Die aktuelle Prüfungsverordnung finden Sie hier.

    Ihr Ansprechpartner
    Patrick Grabowsky
    Experte für IHK-Weiterbildungen

    Digitales Weiterbildungsinstitut
    Grabowsky Consulting GmbH
    Gründelbachstraße 10
    71691 Freiberg am Neckar